FAQ flexikonto.at
Wohin kann ich mich bei Fragen rund um das Flexikonto wenden?
Weitere ausführliche Informationen rund um das Flexikonto finden Sie bei unseren Onlineshops OTTO, UNIVERSAL und LASCANA. Natürlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen jederzeit auch schriftlich an uns wenden. Sie erreichen uns gerne über info@flexikonto.at oder via unserem Kontaktformular.
Alternativ sind wir auch Telefonisch zu erreichen:
Telefon: +43 662 44 898 44
Montag – Donnerstag | 08:00 bis 18:00 |
Freitag | 08:00 bis 12:00 |
Kann ich die Flexikonto Teilzahlung, Flexikonto Zahlschutz und Flexikonto Zahlpause nach meinen Bedürfnissen miteinander kombinieren?
Ja, ganz flexibel können Sie hier ganz nach Ihren Bedürfnissen kombinieren. Zum Beispiel können Sie:
Flexibel bezahlen, sich optimal absichern und zusätzlich Zeit gewinnen: | Teilzahlung + Zahlschutz + Zahlpause |
Flexibel bezahlen und sich absichern: | Teilzahlung + Zahlschutz |
Zeit gewinnen und flexibel bezahlen: | Teilzahlung + Zahlpause |
Zeit gewinnen und erst nach bis zu 3 Monaten später bezahlen: (Bonität wird vorausgesetzt) | Kauf auf Rechnung + Zahlpause |
Ich bestelle das erste Mal und möchte gleich die Flexikonto Teilzahlung nutzen. Ist das möglich?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Zu unserem Schutz zumeist leider nur sehr eingeschränkt. Da wir im Vergleich zu Banken oder anderen Ratenzahlungsanbietern keinen Nachweis Ihrer Identität oder Bonität fordern, kann es sein, dass wir aus Sicherheitsgründen die Möglichkeit vorbehalten eine Anzahlung zu verlangen oder den Kauf auf die Bezahlarten Kreditkarte oder PayPal einschränken.
Wie hoch sind die Kosten für die Flexikonto Teilzahlung?
Sie haben bei uns die Möglichkeit, bei entsprechender Bonität und einem Bestellwert bis zu 4.000 € eine Teilzahlung in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen insbesondere über Höhe und Anzahl der Raten finden Sie direkt bei unseren Onlineshops: OTTO, UNIVERSAL und LASCANA.
Im Falle einer Vorauszahlung verringert sich bei einem Teilzahlungskauf die Höhe der vereinbarten Raten und die Gesamtbelastung wird geringer. Die nach der Vorauszahlung verbleibende Restsumme kann in Teilbeträgen bezahlt werden.
Ihr Konto wird monatlich abgerechnet. Ab dem zweiten Monat werden die Teilzahlungskosten (Zinsen) monatlich kontokorrentmäßig verrechnet und betragen 1,65 % pro Monat von der offenen Restschuld. Dies ergibt bei monatlicher kontokorrentmäßiger Verrechnung (einschließlich der anfallenden Zinseszinsen) einen effektiven Zinssatz von 21,7 % p.a. Außer bei Zahlungsverzug fallen keine weiteren Gebühren oder sonstige Kosten an.
Was ist ein Kontoauszug und wann bekomme ich ihn?
Der Kontoauszug ist Ihre monatliche Benachrichtigung über Ihre Kontobewegungen, den aktuellen offenen Kontosaldo und Ihre zu zahlende Mindestrate.
Sie erhalten diesen Kontoauszug einmal im Monat bequem per Mail.
Sie können hier einen Beispiel-Kontoauszug per E-Mail ansehen.
Dieser ist immer in 2 Teile aufgeteilt. Der erste Teil umfasst die E-Mail selbst, die alle Kerninformationen zu Ihrer zu leistenden Zahlung enthält und im zweiten Teil einem angehängten PDF, welches Ihre Kontobewegungen des letzten Monats umfasst.
Die Inhalte sind hier näher beschrieben.
Ich würde lieber mehr als die angegebene Mindestrate im Monat zahlen. Ist das möglich?
Ja, dies ist ohne weiteres möglich. Die Mindestrate schreibt nur den mindestens einzuzahlenden Betrag vor. Ihnen steht es frei, die Höhe Ihrer monatlichen Zahlung beliebig zu variieren, solange der von Ihnen gezahlte Betrag mindestens der Mindestrate entspricht.
Beispiel: Ihre Mindestrate beträgt 20 €. Zulässig ist jede Zahlung, die 20 € oder mehr beträgt. Den genauen Betrag können Sie monatlich variieren. Sie können also im ersten Monat 20 €, im zweiten Monat 50 €, im dritten wieder 20 € usw. bezahlen – so wie es für Sie am besten passt.
Kann ich auch mit einer einmaligen Zahlung die Mindestrate für mehrere Monate bezahlen?
Das ist aktuell leider nicht möglich. Ihre aktuelle Mindestrate ist jeden Monat fällig und kann mit einer vorhergehenden, höheren Einmalzahlung nicht kompensiert werden.
Beispiel: Ihre Mindestrate beträgt 20 €. Sie möchten Ihre Mindestrate gleich für die nächsten 3 Monate bezahlen, damit Sie sich um die Zahlung nicht kümmern müssen und überweisen 60 €.
Da Ihre Rate jedoch flexibel ist, gilt die Zahlung von 60 € nur als höhere Tilgung für den ersten Monat.
Die Mindestrate von 20 € wäre dann im 2. und 3. Monat trotzdem zu bezahlen.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie einmal nicht oder erst verspätet zahlen können, setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Kundendienst des Shops in Verbindung und wir finden eine individuelle Lösung für Ihr Anliegen. Sollten Sie ohne Angabe von Gründen Ihre Zahlungen aussetzen, fallen Mahngebühren an. Wir bitten Sie also uns in diesem Fall vorab zu informieren.
Da wir das Flexikonto und unseren Service stetig optimieren, halten wir Sie hier über Neuerungen auf dem Laufenden
Ich würde lieber eine geringere Mindestrate im Monat bezahlen. Ist das möglich?
Nein, dies ist nicht möglich. Die Mindestrate berechnet sich so, dass Sie eine möglichst geringe monatliche Zahlung leisten können, aber trotzdem Ihr Kontosaldo abbezahlt wird. Deshalb kann die Mindestrate nicht unterschritten werden und ist jeden Monat immer mindestens zu leisten.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie einmal nicht oder erst verspätet zahlen können, setzen Sie sich bitte mit unserem Kundendienst in Verbindung und wir finden eine individuelle Lösung für Sie. Sollten Sie ohne Angabe von Gründen Ihre Zahlungen aussetzen, fallen Mahngebühren an. Wir bitten Sie also uns in diesem Fall vorab zu informieren.
Ich habe meinen Kauf für einen/mehrerer Artikel auf „Kauf auf Rechnung (Überweisung)“ abgeschlossen, möchte aber jetzt doch die Flexikonto Teilzahlung nutzen. Ist das noch möglich?
Ja, das ist ohne weiteres möglich, bitte beachten Sie aber die Unterscheidung der Vorgehensweise, wenn Sie (1) bereits die Flexikonto Teilzahlung nutzten und noch einen offenen Saldo haben oder (2) die Flexikonto Teilzahlung noch nicht nutzen.
(1) Sie nutzten bereits die Flexikonto Teilzahlung und haben noch einen offenen Saldo:
In diesem Fall brauchen Sie den Rechnungsbetrag Ihres Einkaufs, den Sie mit „Kauf auf Rechnung“ abgeschlossen haben, nicht einzubezahlen, sondern warten entspannt auf Ihren nächsten Kontoauszug. Der Rechnungsbetrag wird auf Ihrem nächsten Kontoauszug berücksichtigt und Ihre neue Mindestrate angepasst.
Anmerkung: Haben Sie in der Vergangenheit bereits die Flexikonto Teilzahlung genutzt, aber aktuell keinen offenen Kontosaldo, trifft für Sie Punkt (2) zu: Sie nutzen die Flexikonto Teilzahlung noch nicht.
(2) Sie nutzen die Flexikonto Teilzahlung noch nicht:
In diesem Fall können Sie sich ganz einfach, in unserem Ratenrechner, Ihre zu bezahlende Mindestrate berechnen lassen und nur die ausgewiesene Mindestrate einbezahlen. Den Ratenrechner finden Sie bei Ihrem Wunschartikel. Ihre offene Rechnung wird so automatisch auf Flexikonto Teilzahlung umgestellt und Sie bekommen im Folgemonat einen Kontoauszug für Ihren Einkauf.
Ich habe einen Kreditkaufvertrag nach meinem Kauf zugesendet bekommen. Wieso habe ich diesen bekommen und was mache ich jetzt damit?
Die Aussendung eines Ratenkaufvertrags ist beim Kauf jedes Artikels mit einem Warenwert über 200 € vom Gesetzgeber verpflichtend vorgegeben. Der Ratenkaufvertrag selbst beinhaltet alle Details zu den wesentlichen Merkmalen des Kredits wie Laufzeit, Mindestrate, Verzinsung etc. Es steht Ihnen frei, mehr als die angegebene Mindestrate zu bezahlen, womit sich auch die Laufzeit und der auf dem Vertrag ausgewiesene, zu zahlende Gesamtbetrag reduziert. Der Ratenkaufvertrag sollte gut aufbewahrt werden, dient aber für Sie rein der Information und muss nicht unterschrieben oder zurückgeschickt werden.
Ich möchte meinen gesamten offenen Saldo mit einer Zahlung begleichen. Ist das möglich?
Natürlich, Sie können Ihren offenen Saldo oder einen größeren Teilbetrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen vollständig bezahlen. Dazu überweisen Sie einfach den auf Ihrem letzten Kontoauszug angeführten Kontostand (oder den Teilbetrag, den Sie tilgen möchten) in seiner Gänze. Es kommen hier weder Formalitäten noch zusätzliche Kosten auf Sie zu.
Beispiel: Ihr Kontostand neu zum Stand des letzten Kontoauszugs beträgt 328,99 €. Wenn Sie nun den vollständigen Betrag von 328,99 € überweisen ist Ihr offener Saldo zur Gänze getilgt. Ihr Kundenkonto ist somit ausgeglichen.
Ich habe einen Artikel auf Teilzahlung bestellt und jetzt trotzdem eine Rechnung erhalten. Was heißt das für mich als Teilzahlungskunde?
Als Teilzahlungskunde können Sie diese Rechnung ignorieren. Aus gesetzlichen Gründen bekommen Sie für jede getätigte Bestellung eine Rechnung. Die mit Flexikonto Teilzahlung gekauften Artikel werden bei Ihrem nächsten Kontoauszug berücksichtigt und fließen dann in die Berechnung Ihrer neuen Mindestrate ein.
Beispiel: Sie haben am 10. des Monats Ihren Kontoauszug erhalten und bestellen am 12. des Monats einen Artikel auf Teilzahlung. Sie erhalten in den folgenden Tagen eine Rechnung über Ihr Produkt. Sie brauchen diese Rechnung nicht einzuzahlen, sondern warten auf den nächsten Kontoauszug am 10. des Folgemonats, wo Ihre Artikel für Ihre neue Mindestrate bereits berücksichtigt wurden und überweisen nur mindestens die auf diesem Kontoauszug aufgeführte Mindestrate.
Wie Sie im Beispiel-Kontoauszug hier sehen können, werden alle Rechnungen und Zahlungen eines Monats für den nächsten Kontoauszug berücksichtigt.
Bei welchen Onlineshops kann ich die Flexikonto Teilzahlung nutzen?
Kann ich bei verschiedenen Onlineshops bestellen und den gesamten Saldo in einem Kundenkonto zusammenfassen?
Nein, das ist aktuell leider nicht möglich. Wir entwickeln jedoch das Flexikonto und unsere Services stetig weiter, um Ihnen ein noch flexibleres Leben bieten zu können.
Da wir das Flexikonto und unseren Service stetig optimieren, halten wir Sie hier über Neuerungen auf dem Laufenden.
Wie funktioniert die Flexikonto Zahlpause?
Heute einkaufen und ganz flexibel erst in 3 Monaten bezahlen. Natürlich können Sie die Flexikonto Zahlpause auch früher beenden. Die Flexikonto Zahlpause können Sie bei Kauf auf Rechnung oder Teilzahlung für einen einmaligen Aufpreis von 4,99% vom Bestellwert bei jedem Einkauf, nicht aber auf Ihren gesamten offenen Saldo nutzen. (Bonität wird jedoch vorausgesetzt. Gilt nicht für Erstbestellungen.)
Kann ich die Flexikonto Zahlpause schon bei meiner ersten Bestellung in Anspruch nehmen?
Die Flexikonto Zahlpause können Sie bei Kauf auf Rechnung oder Teilzahlung für einen einmaligen Aufpreis von 4,99% vom Bestellwert bei jedem Einkauf nutzen (Bonität wird jedoch vorausgesetzt).
Was sichert der Flexikonto Zahlschutz ab und wo kann ich mich über die genauen Details informieren?
Der Flexikonto Zahlschutz sichert den offenen Saldo auf Ihrem Kundenkonto gegen unvorhergesehene Ereignisse ab.
Hier finden Sie die genauen Versicherungsbedingungen.
Gegen welche möglichen Risiken bin ich beim Flexikonto Zahlschutz abgesichert?
Der Flexikonto Zahlschutz sichert Sie bei Eintritt der folgenden Risiken ab:
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
- Ableben
Sie sind somit im Falle von unvorhergesehen Situationen optimal abgesichert.
Welche Leistung erhalte ich bei Eintritt eines Risikofalls?
Der Flexikonto Zahlschutz übernimmt den Ausgleich des Kundenkontos bis 5.000 €. Sie können als Flexikonto Teilzahlungskunde somit unbesorgt einkaufen und sich zurücklehnen.
Wieviel kostet mich der Flexikonto Zahlschutz?
Wir berechnen einen günstigen Monatsbetrag von nur 1,15% Ihres offenen Saldos. Besteht kein offener Saldo, ist natürlich auch kein Beitrag zu leisten.